Die DSGVO gilt auch in der Arztpraxis
Die DSGVO gilt für alle die personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten und da gehören Sie in der Arztpraxis sicherlich dazu. Zusätzlich erfassen Sie Daten aus dem „Giftschrank“, denn personenbezogene Daten zum Thema Gesundheit, Sexualleben, Religion u.s.w. stehen unter einem besonderen Schutz.
Zum Schutz dieser Daten sind auch Sie in der Praxis verpflichtet.
Das Gesetz schreibt Schulungen für Mitarbeiter und die Erfassung von Verfahrensanweisungen vor.
Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes können Strafen bis zu 300.000 € bzw. 2 Jahre Freiheitsstrafe erhoben werden.
Unser Schwesterunternehmen, die CompWare Akademie, bietet Ihnen die Möglichkeit einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und damit die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der aktuellen Gesetze zu gewährleisten. Die CompWare Akademie, verpflichtet sich im Rahmen eines Datenschutzservicevertrags Ihnen stets als kompetenter und zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen und erstellt für Sie alle, in Ihrer Praxis relevanten, Verfahrensanweisungen.
Durch externe (einmalig) und interne Audits (jährliche Schulungen) werden Sie und das gesamte Praxisteam immer auf dem neuesten Stand gehalten. Neue oder wechselnde Mitarbeiter werden nach Einstellung umgehend von uns geschult und alle aktuellen arbeitsrechtlichen Verträge stehen Ihnen zur Verfügung.