Es hält sich das Gerücht, daß für den Einsatz des eRezepts für die Abholung der Medikamente in der Apotheke eine spezielle Patienten PIN zusammen mit der eGK des Patienten notwendig ist.
Schaut man beim Gesundheitsministerium nach, findet man folgendes
Was hat sich zum 1. Juli geändert?
Seit dem 1. Juli können Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte auch durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen. Es ist keine PIN notwendig. Inzwischen sind fast alle Apotheken bundesweit auf diese Möglichkeit vorbereitet. Auch die Arztpraxen sind technisch bereits entsprechend ausgestattet und können E-Rezepte ausstellen. Ärztinnen und Ärzte sind dazu angehalten, E-Rezepte vermehrt zu verwenden. Die verpflichtende Nutzung wird ab 2024 eingeführt.