Einige Kassenärztliche Vereinigungen (KV) informieren aktuell über das Konformitätsbewertungsverfahren (KOB2) für Praxisverwaltungssysteme (PVS) im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG). Dieses sieht vor, dass Ärzte und Psychotherapeuten künftig – unabhängig davon, ob sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind oder nicht – nur dann Leistungen über die KV abrechnen dürfen, wenn ihr PVS eine entsprechende KOB2-Zertifizierung erhalten hat. Dieses Verfahren überprüft, ob die PVS vorab definierte Interoperabilitätsanforderungen erfüllen. Nur bei positivem Nachweis und dem entsprechenden Zertifikat darf das PVS weiterhin – auch über 2025 hinaus – für eine Quartalsabrechnung über die KV verwendet werden.
Um einer daraus resultierenden möglichen Verunsicherung entgegenzuwirken, informiert die CGM mit folgender Information