Waren eArztbriefe bislang eine freiwillige Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), so ändert sich das jetzt: Nach dem Digital-Gesetz sind Praxen verpflichtet, eArztbriefe zumindest empfangen zu können.
Schon ab 1. März 2024 benötigen Ärzte und Psychotherapeuten ein eArztbrief-Softwaremodul in der aktuellen Version. Dies ist Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß der Festlegung des BMG zur Finanzierung der TI-Kosten. Ohne dieses Modul wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt, es sei denn, der Software-Anbieter kann nicht liefern.
Infos hierzu bei der KBV