Im Quartal 2-2024 ändern sich Einiges in der digitalen Praxis nach dem Digital-Gesetz, das zum 26.3.2024 in Kraft getreten ist. Dazu zählen
Das eRezept, das ab 1.1.2024 verbindlich anzuwenden war, wird jetzt bei Nichtnutzung ab 1.5.2024 mit Honorarkürzungen geahndet
Der eArztbrief führt auch ab 30.6.2024 bei Nichtnutzung zu Honorarabzug bei den TI Pauschalen