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KBV News 2-2024

Im Quartal 2-2024 ändern sich Einiges in der digitalen Praxis nach dem Digital-Gesetz, das zum 26.3.2024 in Kraft getreten ist. Dazu zählen Das eRezept, das ab 1.1.2024 verbindlich anzuwenden war, wird jetzt bei Nichtnutzung ab 1.5.2024 mit Honorarkürzungen geahndet Der eArztbrief führt auch ab 30.6.2024 bei Nichtnutzung zu Honorarabzug bei den TI Pauschalen Hier der

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Wie funktioniert die Komfortsignatur?

Was ist die Komfortsignatur?Im Gesundheitswesen müssen digitale Vordrucke mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES)signiert werden. Dafür stecken Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis (HBA) in das Kartenterminalund geben eine sechs- bis achtstellige PIN ein. Bei Dokumenten, die in Praxen sehr häufig anfallen, etwabei E-Rezepten, erleichtert die Komfortsignatur dieses Verfahren erheblich. Denn Sie müssen nureinmal Ihren HBA einstecken

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